Sie haben reserviert, treffen im Restaurant ein und es ist kein Tisch frei. Dann können Sie nach 15 Minuten gehen und sogar Fahrtkostenersatz verlangen. Im umgekehrten Fall, Sie erscheinen trotz Reservierung nicht, kann jedoch auch der Gastronom Schadensersatz von Ihnen fordern. Er muß jedoch beweisen, ob er überhaupt einen Schaden erlitten hat.
>Inzwischen sitzen Sie im Restaurant und Ihre Mäntel hängen an der Garderobe. Dort steht, wie fast überall, das kleine Schildchen mit dem Haftungsausschluß. Der Gastronom haftet jedoch trotzdem. Nämlich dann, wenn Sie die Garderobe nicht einsehen können.
>Angenommen, der Kellner bringt Ihnen den bestellten Rotwein etwas zu Schwunghaft und das Glas landet auf Ihren Kleidern, dann zahlt das Restaurant die Reinigung bzw. den Schaden.
>Wenn das bestellte Essen schlecht zubereitet z.B. das Fleisch nicht durchgebraten ist, müssen Sie als Gast dem Gastronomen die Gelegenheit zur Nachbesserung geben d.h. ihn umgehend über den Mangel informieren. Bei Geschmacksfragen, weil Ihnen z.B. der Wein doch zu süß ist gilt das jedoch nicht. Da haben Sie Pech gehabt.
>Was aber, wenn das Essen auf sich warten läßt? Eine Wartezeit von 30 Minuten müssen Sie am Abend akzeptieren. Sollte darüber hinaus, auf Nachfrage an den Service, immer noch nichts aus der Küche geliefert werden, können Sie gehen. Bezahlen müssen Sie dann nur das bereits Verzehrte.
>Der Service ist Bestandteil des Vertrages und es ist deshalb dem Gast nicht zumutbar einen z.B. launigen Kellner zu ertragen. Auch hier müssen Sie sich beschweren und Nachbesserung verlangen. Sollte eine Nachbesserung nicht erfolgen, ist eine Kürzung der Rechnung möglich.
>Sie haben die Rechnung bestellt, aber diese läßt auf sich warten. Dann dürfen Sie, nachdem Sie ihren Namen und ihre Anschrift auf einem Zettel hinterlassen haben, das Restaurant nach 30 Minuten Wartezeit verlassen. Die Rechnung begleichen Sie dann am nächsten Tag.
>Was aber, wenn Sie aus einer größeren Gruppe der letzte sind und noch etliche Posten auf der Rechnung offen sind? Sie müssen nur das bezahlen, was Sie auch verzehrt haben. Der Gastronom bleibt auf dem Rest sitzen.
>Sollten Sie sich am Tag danach den Magen verdorben haben, hätten Sie Anspruch auf Schadensersatz. Aber Sie müssen beweisen, dass das Restaurant Schuld daran ist. Möglich wäre das u.U. dann, wenn mehrere Gäste erkranken.
Sie sehen, es kann viel passieren. Für genaue Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Anwalt oder die Verbraucherberatung.
Doch denken Sie immer an eines: Ein Restaurant ist mehr als die Summe seiner Teile und ein Teil davon sind Sie als Gast. Seien Sie sich immer bewußt darüber, in welcher Kategorie von Restaurant Sie sich befinden und halten Sie sich an das Motto: Leben und leben lassen.