Wann darf in Restaurants und Kneipen in NRW nach dem 1.Mai 2013 noch geraucht werden?

Die Antwort auf die Frage, wann in Restaurants bzw. Kneipen in NRW nach dem neuem Rauchverbot, welches zum 1. Mai 2013 in Kraft tritt, ist einfach:

Grundsätzlich darf nur noch nur bei rein privaten Feierlichkeiten (geschlossene Gesellschaften) geraucht werden.

 

Denn selbst geschlossene Räume, wie z.B. Gartenhäuser oder Zelte, die sich auf dem Grundstück des Restaurantbetriebes befinden, dürfen nicht mehr vom Gastronom als Raucherbereiche ausgewiesen werden.

 

Also totales Rauchverbot in Restaurants und Kneipen in NRW?

 

Nicht wirklich! Denn eine Minilücke beim Rauchverbot in NRW gibt es.

Wie oben erwähnt ist bei privaten geschlossenen Feierlichkeiten, also dort, wo es einen Gastgeber gibt, das Rauchen weiterhin möglich.

 

Deshalb denken wir von restaurantinspektor.com da mal kurz kreativ:

Denn nur weil jemand als Gastgeber, Veranstalter auftritt, bedeutet es schließlich nicht zwangsläufig, dass er auch alles bezahlt. Er könnte zu "seiner" Veranstaltung auch Eintritt verlangen. Vorher hätte er natürlich jedem "seiner" Gäste noch eine Einladungskarte übergeben. Denn spontan darf eine Feier nicht sein.

Wichtig auch: Regelmäßig darf diese Feier nicht stattfinden. Denn in NRW darf es sich bei einer "Veranstaltung" bei der geraucht werden darf nicht um eine regelmäßge handeln.

Profane Begriffe wie "Clubtreffen" auf der, wie oben erwähnt, zwingenden Einladungskarte scheiden nach dieser Definition in Euromans Augen also aus.

 

Deshalb ist hier Kreativität gefragt. Hier einige Vorschläge, was auf so einer Einladungskarte stehen könnte:

Heute geschlossene Gesellschaft, weil

...der Teckelclub seine Sieger vom Wettbewerb XY feiert

...Manni seine Haftentlassung feiert. (Sofern es einen haftentlassenden Manni gibt.)

...Klaus seine Trennung von Gudrun feiert.

...Gudrun ihre Trennung von Klaus feiert. (Bitte nicht am gleichen Abend.)

...Kalle Popolewski seinen Hochzeitstag mit seinen Freunden feiert.

usw.

 

Bleiben Sie also als Gast und Gastronom kreativ!  Nur so retten Sie u.U. Ihre Kneipe vor dem Ruin. Und wenn wir schon in Zeiten die an die der Prohibition in den USA erinnern  leben, sollten uns zumindest nicht die Ideen ausgehen, die Lücke im Rauchverbot zu finden.

Die Bürger in den USA waren damals schließlich auch kreativ.

(Achtung: Dieser Beitrag ruft nicht zum Gesetztesbrechen auf, sondern nur zum Suchen der Lücken beim neuen Rauchverbot in NRW auf!)