Die Hygiene-Ampel in NRW, die Kunden mittels dreier Farben (Rot/Gelb/Grün) das Ergebnis der letzten Kontrolle durch staatliche Kontrolleure anzeigt, ist in NRW zwar nur in der Testphase und wird auch nur in den Städten Bielefeld und Duisburg erprobt.
Doch einigen Restaurantbetreibern in Duisburg reichte es. Genau deshalb reichten diese Klage gegen die sogenannte Hygiene-Ampel ein und...
...erreichten mit ihrer Klage eine klare Beanstandung der Ampel.
Denn das Gericht vermisste Aufklärung über das, was bei der letzten Kontrolle beanstandet worden war, zum Ergebnis z.B. einer auf Gelb stehenden Ampel geführt hat.
Zum Vergleich: Statt einer Rezension und Punkten, würden Sie auf restaurantinspektor.com nur noch die Punkte sehen. Wie es zu diesen gekommen ist erführen Sie dagegen nicht.
So etwas hilft letztendlich keinem Gast. Zumal es bei der Ampel nur um Hygiene geht und selbst mehrere kleinere Mängel zu Gelb führen.
Da wüsste Euroman schon gerne, was bemängelt wurde, wie es zur Beurteilung kam.
Festgestellt hat das Gericht aber auch, dass es generell begrüßenswert ist, die Ergebnisse von Kontrollen dem Verbraucher offen zur Verfügung zu stellen.
Anders gesagt: Die Politik muss das Ganze überarbeiten und die Gastronomie wird es irgendwann akzeptieren müssen, dass der Gast erfährt, wie die letzte Kontrolle im Detail ausgefallen ist.
Insofern haben sich die Gastronomen mit ihrer Klage eventuell einen Bärendienst erwiesen.